Unser Ziel ist es, Ihre Fragen kompetent und schnell zu beantworten. Deshalb haben wir alle Antworten auf die häufigsten Fragen übersichtlich zusammengefasst. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie uns selbstverständlich persönlich und direkt kontaktieren.
Häufig gestellte Fragen & Antworten
Der Begriff Nahwärme bezeichnet die Wärmeversorgung eines kleineren Gebiets durch eine Heizzentrale, die sich nahe des zu versorgenden Gebietes befindet. Mit Hilfe eines oder mehrerer Wärmeerzeugers wird Wasser erwärmt und über ein verzweigtes Rohrleitungsnetz – das Nahwärmenetz – zu den Wärmabnehmern transportiert. Über einen Wärmetauscher, welcher sich in einer sogenannten Hausübergabestation befindet, wird die Wärme vom Nahwärmenetz auf das Heizungssystem des Wärmeabnehmers übertragen. Das abgekühlte Wasser fließt über den Rücklauf zurück zur Heizzentrale.
Sie sind unabhängiger von fossilen Energien, die einerseits immer teurer werden, andererseits auch starken Preisschwankungen unterliegen. Die Spekulation, wann der beste Zeitpunkt zum Öleinkauf ist, entfällt. Stattdessen wird mit Hackschnitzeln aus heimischen Forsten geheizt. So bleibt das Geld in der Region und weite Transportwege entfallen. Damit sinken die CO2-Emissionen gleich doppelt. Des Weiteren benötigen Sie keine eigene Heizungslange mehr, es entfallen Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die zukünftige Investition in eine neue Heizungsanlage. Auch um verschärfte Abgasnormen müssen Sie sich keine Gedanken machen. Zusätzlich wird im Haus durch den Wegfall der Heizung Platz geschaffen, den Sie anderweitig nutzen können.
EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz) verpflichten Bauherren, den Primärenergiebedarf des Hauses gering zu halten, einen Mindestanteil Erneuerbarer Energien zu integrieren und die Gebäudehülle ausreichend zu dämmen. Durch die Wärmeerzeugung aus 100% regenerativen Energien und einem Primärenergiefaktor zwischen 0,3 und 0,4 sind die ersten beiden Bedingungen bereits übertroffen. Das lohnt sich auch bei der Gebäudedämmung. Bei Übererfüllung aller gesetzlichen Anforderungen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) attraktive Tilgungszuschüsse. Ihr Energieberater berät Sie hierbei gerne in Detailfragen.
- Energie aus der Region – für die Region
- Einbindung der regionalen Forstwirtschaft und Unternehmen
- Das Geld bleibt in der Region
- Steuereinnahmen für die Gemeinde
- Schonung der Umwelt und folgender Generationen
- Vermeidung von CO2 Emissionen
- Imagegewinn für Ihre Gemeinde
- Weitestgehende Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern
- Dauerhaft faire und kalkulierbare Heizkosten
- Kein Wartungsaufwand für die Heizung
- Keine Schornsteinfegerkosten
- Es wird nur die kWh Endenergie bezahlt – keine Wirkungsgradverluste
- Hohe Versorgungssicherheit durch die Redundanz der Energieträger in Verbindung mit Pufferspeicher in der Heizzentrale
Vom Nahwärmenetz in der Straße wird die Hausanschlussleitung über Ihr Grundstück in den Heizungsraum verlegt und an die Hausübergabestation angeschlossen. Dafür ist eine Kernbohrung erforderlich, durch die die Hausanschlussleitungen (Vorlauf und Rücklauf) in das Gebäude geführt werden. Danach wird die Wand wieder wasserdicht verschlossen.
Der Weg dahin ist denkbar einfach: Über unsere Nahwärmenetzkarten prüfen Sie in einem ersten Schritt, ob unser Nahwärmenetz an Ihrem Standort verfügbar ist.
Das heiße Wasser des Nahwärmenetzes wird mit Hilfe von Pumpen zu den Häusern transportiert (Vorlauf). Die Hausübergabestation enthält einen Wärmetauscher, der die Wärme auf den hausinternen Heizkreislauf überträgt. Das abgekühlte Wasser fließt zurück in das Nahwärmenetz zur Heizzentrale (Rücklauf). Über den Wasserdurchfluss und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf wird mit Hilfe des in der Übergabestation integrierten Wärmemengenzählers die abgenommene Wärme ermittelt.
Im Zuge der Tiefbauarbeiten übernimmt der Betreiber des Nahwärmenetzes die Beauftragung der Leitungsverlegung ins Haus bis zur Übergabestation und die Installation der Übergabestation. Die Kosten werden Ihnen bei Netzneubau gegen einen pauschalen Betrag in Rechnung gestellt. Bei einem nachträglichen Anschluss an eine bestehende Trasse werden die Anschlusskosten individuell berechnet.
Die Übergabestation bleibt dabei im Eigentum des Betreibers, wobei dieser auch anfallende Kosten für Wartung und Reparaturen übernimmt. Alles jenseits der Übergabestation fällt in die Zuständigkeit des Hauseigentümers. So z.B. die Einbindung des hausinternen Heizkreislaufs (Neuanbindung an die Übergabestation). Je nach Gebäude können diese Kosten variieren.
Die vom Betreiber des Wärmenetzes beauftragte Baufirma wird den vorherigen Zustand wieder bestmöglich herstellen. Sollten Sie Aufwertungen vornehmen wollen, sind diese selbst zu tragen.
Das ist aus technischer Sicht kein Problem. Sollten Sie Eigentümer beider Grundstücke sein, spricht auch rechtlich nichts dagegen. Anders ist es bei verschiedenen Eigentümern. Um die Wärmelieferung beider Anschlussnehmer sicherstellen zu können, müsste eine Dienstbarkeit (Nutzungsrecht) eingetragen werden.
„Jein“. Handelt es sich um eine Solarthermieanlage oder einen Kachelofen ist eine Kombination mit der Nahwärme möglich und aus ökologischen Gesichtspunkten auch wünschenswert. Bei fossil betriebenen Heizungsanlagen bitten wir Sie, die Heizung still zu legen bzw. auszubauen. Dies ist für die Planungssicherheit unerlässlich.
Bei geringen Restmengen kann das Heizöl noch verbraucht werden, bis Sie an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. In der Regel gewährt der Betreiber eine Übergabesfrist zwischen 1 und 2 Jahren. Die Details dazu regelt der Wärmeliefervertrag.
„Jein“. Handelt es sich um eine Solarthermieanlage oder einen Kachelofen ist eine Kombination mit der Nahwärme möglich und aus ökologischen Gesichtspunkten auch wünschenswert. Bei fossil betriebenen Heizungsanlagen bitten wir Sie, die Heizung still zu legen bzw. auszubauen. Dies ist für die Planungssicherheit unerlässlich.
Melden Sie sich heute bei uns an, dann können Sie bereits zur nächsten Heizsaison mit uns heizen.
Die Wärmekosten setzen sich zusammen aus einem verbrauchsabhängigen Arbeits- und einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis. Diese Preise unterscheiden sich je nach Projekt, eingesetzter Technik, Standortvoraussetzungen, Anschlussnehmerzahl und Leitungslänge des Wärmenetzes. Der genaue Preis für Ihr Projekt kann daher erst nach Auswertung der Fragebogenaktion mitgeteilt werden. Generell gilt bei einem vollen Kostenvergleich zu beachten: Durch einen Anschluss an die Nahwärme wird ein einmaliger Anschlusskostenbeitrag fällig, Reperaturen sowie der Austausch der Übergabestation übernimmt die Betreibergesellschaft. Neuinvestitionen, Schornsteinfegerkosten und Wartungskosten für einen Heizkessel fallen für Sie damit in Zukunft dauerhaft weg. Auch Ihre Stromkosten reduzieren sich deutlich. Aus vergangenen projektierten Nahwärmenetzen ergeben sich folgende Kenngrößen, die als Richtwert zu verstehen sind: Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh und einer Leistung der Übergabestation bis zu 20 kW fallen in unseren bisherigen Neubau-Projekten mit modernen Standard Kosten von ca. 1.800 € (brutto) an. Bei Altbau-Projekten ca. zwischen 2.200 € und 2.700 € (brutto).
Die folgende Grafik zeigt, wie sich die jährlichen Heizkosten seit dem Jahr 2017 entwickelt haben. Bei Neubauten lagen die Heizkosten im Jahr 2017 bei etwa 1.800 € und im Jahr 2021 bei 1.843 €. Das entspricht einer Erhöhung von 2,39 %. Wie Sie sehen, ist das Heizen mit Nahwärme Im Vergleich zu alternativen Heizmethoden nur geringen Preiserhöhungen und Schwankungen ausgesetzt.
Nein, eine Mindestabnahmemenge halten wir aus ökologischen Gründen für nicht vertretbar.
Unser 24/7 Notdienst garantiert Ihnen, dass – im Fall einer Störung – das Problem schnell behoben wird: per Fernüberwachung oder durch unsere Heizwarte direkt bei Ihnen vor Ort.
Bei jedem technischen Bauteil besteht das Risiko, dass es irgendwann einen Defekt aufweist. Die Lebensdauer eines Nahwärmerohrs liegt bei etwa 40 Jahren. Das gesamte Netz wird permanent fernüberwacht, so dass im Fall einer Störung die defekte Leitung ausfindig gemacht und der Fehler behoben werden kann.
Der Betreiber des Wärmenetzes garantiert Ihnen die Wärmelieferung zu jeder Zeit. Unser Konzept sieht die Installation von mehreren Grund- und Spitzenlastkesseln vor, so dass auch bei Wartungsarbeiten oder Störungen eines Kessels genug Wärmeleistung durch die anderen Heizanlagen erzeugt werden kann. Zudem werden große Pufferspeicher installiert, die für zusätzliche Versorgungssicherheit sorgen. Sollte es dennoch einmal schwerwiegendere Probleme geben, wird die Versorgung über eine mobile Heizungsanlage sichergestellt.
Der Betreiber des Netzes ist für die Wartung der Leitungen bis zur Übergabestation und für die Wartung der Übergabestation selbst verantwortlich. Für das hausinterne Heizungsnetz sind Sie als Eigentümer verantwortlich.
Der Anschluss an das Nahwärmenetz ist mit einem sehr modernen Steuerungs- und Regelungssystem verbunden. Auch Nachtabsenkungen, Einstellung der Warmwassertemperatur, Zeitprogrammierungen, Außentemperatursteuerung, Frostschutz, Ferien- und Wochenendprogrammierung etc. sind möglich. Selbstverständlich können Sie die Heizung auch in Ihr Smart-Home einbinden und darüber steuern.
Das ist problemlos möglich. Auch wenn über das Nahwärmenetz immer mindestens 70°C anliegen, kann mit Hilfe eines Mischventils innerhalb des Heizungskreislauf des Wärmeabnehmers die Heizungsvorlauftemperatur auf das gewünschte Niveau abgesenkt werden.
Bei geringen Restmengen kann das Heizöl noch verbraucht werden, bis Sie an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. In der Regel gewährt der Betreiber eine Übergabesfrist zwischen 1 und 2 Jahren. Die Details dazu regelt der Wärmeliefervertrag.
„Jein“. Handelt es sich um eine Solarthermieanlage oder einen Kachelofen ist eine Kombination mit der Nahwärme möglich und aus ökologischen Gesichtspunkten auch wünschenswert. Bei fossil betriebenen Heizungsanlagen bitten wir Sie, die Heizung still zu legen bzw. auszubauen. Dies ist für die Planungssicherheit unerlässlich.
Das ist aus technischer Sicht kein Problem. Sollten Sie Eigentümer beider Grundstücke sein, spricht auch rechtlich nichts dagegen. Anders ist es bei verschiedenen Eigentümern. Um die Wärmelieferung beider Anschlussnehmer sicherstellen zu können, müsste eine Dienstbarkeit (Nutzungsrecht) eingetragen werden.